Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cuision Deutschland GmbH
(im Folgenden: CUISION)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle - auch zukünftige - Geschäftsbeziehungen zwischen der CUISION und ihren Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die CUISION in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
(2) Vertragsbedingungen des Kunden finden auf diese Geschäftsbeziehungen keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausnahmsweise von der CUISION ausdrücklich schriftlich anerkannt. Im Übrigen wird deren Geltung hiermit auch für die Zukunft widersprochen. Schweigen der CUISION zu Geltungsverweisen des Kunden auf dessen Vertragsbedingungen gilt nicht als Zustimmung.
(3) Prospekte, Beschreibungen und Abbildungen der Leistungen der CUISION sind vorbehaltlich der ausdrücklichen Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der Parteien unverbindlich. Ihre Änderung bleibt vorbehalten.
(4) Die Leistungsangebote der CUISION richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verträge mit Verbrauchern schließt die CUISION daher nicht ab.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsanbahnung
(1) Verträge zwischen CUISION und ihren Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer vom Kunden übermittelten Bestellung kommt der Vertrag mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von CUISION zustande. Erfolgt die Auftragsbestätigung elektronisch, genügt für die Schriftform auch eine E-Mail mit elektronischer Signatur. Auf die Regelungen des § 11 Absatz 1 wird verwiesen.
(2) Alle von der CUISION erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas Anderweitiges bestimmt ist.
§ 3 Lieferfristen und Liefertermine
Lieferfristen und -termine sind vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung unverbindlich. Soweit durch CUISION eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird, kann der Kunde CUISION eine weitere Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Eingang der Fristsetzung bei CUISION, setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Kunde durch eingeschriebenen Brief oder eine elektronische Nachricht mit qualifizierter elektronischer Signatur vom Vertrag zurücktreten kann.§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Anpassungsvorbehalt und Storno-Regelung
(1) Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der CUISION gemäß § 2 Absatz 1 genannten Preise gelten vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarungen ab Versendungsort zuzüglich Verpackungs-, Fracht- und Versandkosten.
(2) Für die Leistungen der CUISION gelten im Übrigen, vorbehaltlich ausdrücklich abweichender anderweitiger Vereinbarungen, die bei Vertragsabschluss jeweils aktuellen Preise, insbesondere für Lizenzentgelte, Pflegegebühren und Dienstleistungs-Stundensätze.
(3) Der CUISION bleibt vorbehalten, die Preise und Entgelte wegen eingetretener Kostensteigerungen (z.B. erhöhter Personalaufwand in Folge gestiegener gesetzlicher und technischer Anforderungen, erhöhte Lizenzgebühren Dritter für Software, erhöhte Beschaffungskosten) anzupassen. Die CUISION wird bei Anpassungen auch etwaige Kostenminderungen angemessen berücksichtigen und die entsprechenden Änderungen gegenüber dem Kunden transparent darlegen, ohne aber zur Offenlegung ihrer Kalkulation verpflichtet zu sein. Führt die Anpassung zu einer Preiserhöhung von mehr als 5 % (netto) des bisherigen Preises, so kann der Kunde den betroffenen Vertrag vorzeitig kündigen. Die CUISION kündigt derartige Preisanpassungen so rechtzeitig an, dass der Kunde unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis vor Geltung der Anpassung beenden kann. Übt der Kunde dieses Kündigungsrecht nicht fristgerecht aus, wird die Preisanpassung verbindlich.
(4) Die von der CUISION angegebenen Preise sind Nettopreise in EURO, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
(5) Softwarepreise verstehen sich ohne Dienstleistungen und eventuelle Anpassung an Hardware oder andere Software. Diese und ähnliche Leistungen sind vorbehaltlich ausdrücklich abweichender anderweitiger Vereinbarungen vom Kunden gesondert zu bestellen und gemäß den bei Vertragsabschluss jeweils aktuellen Preisen zu vergüten.
(6) Alle Rechnungen der CUISION sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb dreißig Tagen ab Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zu zahlen.
(7) Eine Stornierung von Schulungen oder Beratungsleistungen durch den Kunden ist bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten möglich. Danach betragen bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin die Storno-Gebühren 50% der vereinbarten Vergütung, bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin 75% der vereinbarten Vergütung. Erfolgt die Stornierung nach diesem Zeitpunkt, wird die volle Vergütung fällig. Schon angefallene Kosten und Auslagen für Reisen zum Schulungs- oder Beratungsort sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen.
§ 5 Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen, Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Im Falle erheblicher Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Leistung (Gewährleistungsfall) ist die CUISION nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es der CUISION innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine zumutbare vertragsgemäße Nutzung des Programms ermöglicht wird, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Mängelansprüche nach Absatz 1 erstrecken sich nicht auf Mängel, die durch das Abweichen des Kunden vom vertragsgemäßen Gebrauch und von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
(3) Von der CUISION dem Kunden gelieferte EDV-Programme überprüft der Kunde unverzüglich auf ihre ordnungsgemäße Funktion, insbesondere im Hinblick auf Korrektheit der mit diesen Programmen erzielten Arbeitsergebnisse. Diese Ergebniskontrolle setzt der Kunde während der Nutzungsdauer dieser Programme zumindest stichprobenartig sukzessive und regelmäßig fort. Der Kunde ist verpflichtet, der CUISION nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen, sobald er solche feststellt.
(4) Für Schäden des Kunden (Haftungsfall), die von der CUISION, ihren Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet die CUISION unbegrenzt.
(5) Die CUISION haftet ferner für Schäden des Kunden an Leben, Körper oder Gesundheit, die die CUISION, ihre Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
(6) Die CUISION haftet gegenüber dem Kunden auch in Fällen zwingender Produkthaftung.
(7) Verletzt die CUISION wesentliche Vertragspflichten (beispielsweise die Belieferung des Kunden mit vertragsgegenständlicher Software oder die vertragsgemäße Erbringung vereinbarter Dienstleistungen), so haftet sie auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf typische voraussehbare Sach- und Vermögensschäden des Kunden. Die Haftung ist hierbei ausgeschlossen für dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden sowie für Schäden, die ihre Ursache in der vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Anwendungsumgebung oder einer Verletzung der Pflichten des Kunden aus vorstehendem Absatz 3 haben. Gleiches gilt, wenn von der CUISION gelieferte Datenverarbeitungsprogramme und darin enthaltene Datenbestände nicht in einer von der CUISION gelieferten, unveränderten Originalfassung oder unter anderen als in der zugehörigen Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen genutzt werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dies nicht schadensursächlich ist.
(8) Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(9) CUISION haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften Daten, Parametern oder Variablen beruhen, die von dritter Seite (etwa den Zollbehörden) zur Verfügung gestellt werden und deren Fehlerhaftigkeit nicht offensichtlich ist.
§ 6 Beratungs- und Organisationsleistungen
(1) Erbringt die CUISION Beratungsleistungen im Zoll- und Außenhandel oder führt sie Analyse- und Projektberatungen durch, so stellt dies keine rechtsverbindlichen Leistungen dar. Es handelt sich insoweit um Empfehlungen auf der Grundlage vorhandenen Fachwissens und vorhandener fachlicher Erfahrung. Die Entscheidung zur Annahme dieser Empfehlungen liegt allein beim Kunden.
(2) Beanstandungen der Leistungen gemäß Absatz 1 sind vom Kunden innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe oder Übergabe der Leistung oder bei versteckten Mängeln nach deren Entdeckung in schriftlicher Form vorzunehmen. Dabei sind die Beanstandungen in nachvollziehbarer Form dazulegen und durch erläuternde Unterlagen zu belegen. Im Übrigen gilt § 5 Absatz 3 Satz 3 entsprechend.
§ 7 Abnahme von Systemen und Programmierleistungen
(1) Installiert die CUISION beim Kunden Standard-Software oder erbringt sie individuelle Programmierleistungen für den Kunden, so erklärt der Kunde spätestens vier Wochen nach Installation schriftlich gegenüber der CUISION die Abnahme der Leistung oder legt eine nachvollziehbare Mängelliste vor. Lässt der Kunde diese Frist ungenutzt verstreichen, gilt die Leistung als abgenommen. Abweichungen der Leistung bzw. des vertragsgegenständlichen Systems von der Leistungsbeschreibung, die dessen Brauchbarkeit nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern. Legt der Kunde der CUISION eine nachvollziehbare Mängelliste vor, so behebt die CUISION von ihr zu vertretende Mängel unverzüglich. Zu von ihr nicht zu vertretenden Mängel nimmt die CUISION unverzüglich Stellung. Der Kunde ist verpflichtet, die CUISION bei den Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Kräften zu unterstützen.
(2) Die CUISION übernimmt keine Gewähr dafür, dass überlassene Software spezielle Erfordernisse des Kunden oder die Tauglichkeit zu einem speziellen Zweck erfüllt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.
(3) Der Kunde ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der Programme, insbesondere für die Sicherung der mit den betreffenden Programmen be- und verarbeiteten Daten.
§ 8 Vorbehalt der Rechte
CUISION behält sich grundsätzlich das Urheberrecht sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte an Leistungsgegenständen wie Software, Dokumentationen, Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Plänen, Konzeptionen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung von CUISION dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht, vervielfältigt, verbreitet oder bearbeitet werden.§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Betriebsgeheimnisse und sonstigen Informationen (im Folgenden: „Informationen“) der jeweils anderen Partei nur für Zwecke ihrer Zusammenarbeit zu verwenden und insbesondere Dritten gegenüber nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen.
(2) Informationen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Entwicklungs-, Forschungs-, Planungs- und Fertigungsdaten, Muster, Teile, Zeichnungen und Berechnungen, betriebswirtschaftliche, technische und kalkulatorische Angaben, personenbezogene Daten sowie Know-how, ungeachtet ihrer Form (schriftlich, mündlich, elektronisch oder sonstige Art der Kenntnisverschaffung).
(3) Nicht unter die Regelung des Absatzes 1 fallen Informationen, die
a) der jeweils anderen Partei bereits zum Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die andere Partei nachweislich bekannt waren;
b) zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe durch die jeweils andere Partei bereits öffentlich bekannt waren;
c) nach der Bekanntgabe durch die jeweils andere Partei öffentlich bekannt werden, ohne dass dies der Vertragspartner zu vertreten hat;
d) dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen.
(4) Die Parteien werden die Verpflichtungen aus Absatz 1 auch ihren Mitarbeitern und im Kontext der Geschäftsbeziehung eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
(5) Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, endet diese Vertraulichkeitsverpflichtung drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses der Parteien.
(6) Die Parteien haften einander bei Verletzungen ihrer Vertraulichkeitspflichten auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens. Jeder Partei bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden auch ohne diese Verletzung entstanden wäre.
(7) Die Parteien verpflichten sich für jeden Fall der schuldhaften Verletzung ihrer Vertraulichkeitspflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10.000,00 an die jeweils andere Partei. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Absatz 6 bleibt den Parteien vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
(8) Die Gültigkeit des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die CUISION personenbezogene Daten in dem Umfang speichert und verarbeitet, als dies im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt darüber hinaus nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Die Parteien verpflichten sich, die bei ihnen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befassten Personen mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzrechts vertraut zu machen und diese im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 DS-GVO und Artikel 28 Absatz 3 lit. b DS-GVO zu verpflichten.
§ 11 Rechteübertragung
Eine Vertragspartei ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus Geschäftsbeziehungen zwischen der CUISION und ihren Kunden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen.§ 12 Schriftform, Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Alle Anzeigen, Erklärungen und Kündigungen sowie Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung von Geschäftsbeziehungen sowie dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform nach § 126 BGB oder der elektronischen Form nach § 126a BGB. Abweichungen davon in Einzelverträgen gehen dieser Regelung vor.
(2) Für die Geschäftsbeziehungen der CUISION zu ihren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
(3) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesen Geschäftsbeziehungen wird Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesen Geschäftsbeziehungen ist Dreieich am Main.
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen macht die CUISION rechtzeitig durch Bereitstellung auf ihrer Website: www.cuision.de bekannt.
(2) Kunden der CUISION werden über Änderungen nach Absatz 1 oder einzelner Formularverträge der CUISION (etwa des Software-Lizenzvertrags, des Software-Pflegevertrags oder des Vertrags über ASP Application-Service-Providing) schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe bzw. E-Mail-Zugang schriftlich widerspricht.
(3) Die Regelungen der Absätze 1 und 2 gelten in Fällen des § 4 Absatz 3 entsprechend.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Weicht die CUISION im Einzelfall aus Kulanz- oder vergleichbaren Gründen von einzelnen Festlegungen dieser Geschäftsbedingungen zugunsten des Kunden ab, so stellt dies für die CUISION weder einen Verzicht auf die Rechtsposition aus dieser Festlegung dar, noch kann der Kunde daraus irgendwelche Rechte für gleichgelagerte oder ähnliche Fälle herleiten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.